AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Pichler Medientechnik eU, DI Gerhard Pichler, Sitz in Graz: Im Gereut 9, 8051 Graz, Österreich
FN 288228 s
1. Geltungsbereich:
1.1 Diese Allgmeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Pichler Medientechnik eU, DI Gerhard Pichler, im folgenden kurz Pichler genannt und zwar für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die von Pichler entwickelte oder vertriebene Software, wobei unter Software standardmäßig vertriebene oder individuell für den Benutzer entwickelte oder adaptierte Computerprogramme im Sinne des & 40 a Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich hierfür überlassener Unterlagen verstanden wird. Der Punkt 7. Gewährleistung gilt jedoch nicht für von Pichler zugekaufte und weiter verkaufte Standardsoftware sowohl hinsichtlich von Betriebssystemen als auch von Anwendungssoftware. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.3 Abweichungen von den genannten Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch Pichler wirksam.
1.4 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Pichler schriftlich und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten Pichler nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.
1.5 Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Entwicklungsaufträge an Pichler, weder hinsichtlich von Software, noch von elektronischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen sowie deren Steuerung. Nur für den Fall, dass ein Entwicklungsauftrag ohne schriftlichen Auftrag durchgeführt wird, kommen die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen subsidiär zur Anwendung.
2. Angebot:
2.1 Angebote von Pichler sind grundsätzlich freibleibend.
2.2 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Pichler weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind Pichler unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
3. Nutzungsrechte:
3.1 Mit Ausnahme der zum Weiterverkauf bestimmten Produkte, erhält der Käufer hinsichtlich der Software das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikation am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen. Dieses Recht ist bei (haupt-) mitgelieferter Hardware ausschließlich auf die Nutzung auf dieser Hardware, bei selbständiger Software ausschließlich auf die Nutzung auf dieser Hardware, bei selbständiger Software ausschließlich auf der im Vertrag nach Typ, Anzahl und Aufstellungsort definierten Hardware beschränkt. Alle anderen Rechte an Hard- und Software sind Pichler vorbehalten. Insbesondere ist es untersagt, die Software zu vervielfältigen., die Hardware zu reproduzieren, Soft- und/oder Hardware zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder im Fall der Nutzung von Hardware in Verbindung mit Software die Software auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen von Pichler gelieferten Hardware zu benutzen. Pichler verpflichtet sich zur Lieferung/Leistung jeweils frei von Rechten Dritter.
3.2 Dies gilt insbesondere auch bei Einsatz zum Betrieb oder zur Steuerung von elektronischen- und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen.
3.3 Soweit die bestimmungsmäßige Nutzung der Software den gleichzeitigen Einsatz auf mehr als einem Arbeitsplatz umfassen soll, bedarf dies der ausdrücklichen Zustimmung von Pichler.
4. Preise, Steuern und Gebühren:
4.1 Sämtliche vereinbarte Preise und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Werden im Zusammenhang mit der Überlassung des Vertragsgegenstandes Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben fällig, trägt diese der Käufer.
4.3 Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich in Euro.
5. Liefertermin:
5.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager von Pichler ausschließlich Verpackung, Verladung und Umatzsteuer. Ist beim einzelnen Auftrag die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
5.2 Zusatzleistungen und Lieferungen sowie Reparaturen werden gesondert verrechnet. Dazu gehört das Analysieren und Beseitigen von Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Fehler in der Bedienung bzw. in der Benutzung der Hardware/Software oder sonstige nicht von Pichler zu vertretende Umstände entstanden sind. Auch die eventuell notwendige Einschulung in die von Pichler gelieferten Produkte wird gesondert in Rechnung gestellt und ist in den angebotenen Preisen nicht enthalten.
5.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Pichler.
5.4 Behördliche und etwa für die Ausfuhr erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend.
5.5 Pichler ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen.
6. Zahlung:
6.1 Die von Pichler gelegten Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Fakturenerhalt mit 2 % Skonto, danach binnen 30 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
6.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Leistungen umfassen, ist Pichler berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
6.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. die Vertragserfüllung durch Pichler. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt Pichler die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Käufer zu tragen.
6.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB verrechnet.
6.5 Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen tritt Terminverlust ein.
6.6 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
6.7 Eingeräumte Rabatte oder sonstige Nachlässe sind mit termingerechtem Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Dies gilt insbesondere auch für Rabatte auf Teilrechnungen.
6.8 Pichler behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor.
7. Gewährleistung:
7.1 Pichler ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben, der auf einen Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung zurückzuführen ist oder wenn es sich um funktionsstörende Fehler der Software handelt, welche reproduzierbar sind.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung.
Werden Produkte von Fremdherstellern durch Pichler weiterveräußert, so richtet sich die Dauer der Gewährleistungsfrist nach der Gewährleistungsfrist des Herstellers.
7.3 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Er hat alle zur Beurteilung des Mangels und seiner Ursachen erforderlichen bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten Pichler zur Verfügung zu stellen.
7.4 Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Kosten (wie zB für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien sowie notwendige Hardware und Gerätezeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
7.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von Pichler bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtungen, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von Pichler angegebene Leistung nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Pichler haftet auch nicht für Beschädigungen die auf Handlungen Dritter, atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflusse zurückzuführen sind. Die Gewahrleistung bezieht sich auch nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
7.6 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von Pichler der Käufer selbst oder ein nicht ausdrücklich durch Pichler ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Hard- oder Softwareänderungen oder Instandsetzungen durchführt. Rechnungen hiefür werden nicht ersetzt. Durch Behebung von Mängeln wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
8. Haftung:
8.1 Pichler haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen, wobei die Schadenersatzansprüche des Käufers mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt sind.
8.2 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie zB in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Für sämtliche Montageanweisungen, Hinweise für die Inbetriebnahme und Benutzung ist die jeweils in deutscher Sprache abgefasste Version rechtsverbindlich.
8.3 Dies gilt ebenfalls für die Benutzung der Software sowie für die damit erzielten Resultate.
8.4 Alle Ansprüche des Käufers sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen drei Jahren gerichtlich geltend zu machen, sofern gesetzliche Bestimmungen nicht kürzere Fristen vorsehen.
9. Schlussbestimmungen:
9.1 Sollten einzelne Bestimmunen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiedurch der übrige Inhalt nicht berührt.
9.2 Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
9.3 Soweit nicht anderes vereinbart wird, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach Österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
9.4 Weiters wird die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf einvernehmlich ausgeschlossen.
Stand: März 2007 DI Gerhard Pichler, Pichler Medientechnik, Im Gereut 9, A-8051 Graz, Österreich